2004-05-242020-01-042022-11-252020-01-042022-11-2520040012-1363https://orlis.difu.de/handle/difu/128707§ 43 VwGO; §§ 12, 41 StVO: Ein eingeschränktes Haltverbot für eine Zone (Zeichen 290/292) umfasst auch mit den Zusatzschildern 1053-30 (Parken in gekennzeichneten Flächen erlaubt) und 1060-11 (auch Fahrräder-Symbol) nicht das Abstellen von Fahrrädern auf Flächen, die der Nutzung durch Fußgänger vorbehalten sind. difuAbstellen von Fahrrädern auf der Fußgängernutzung vorbehaltenen Flächen. BVerwG, Urteil vom 29.1.2004 - 3 C 29/03 (OVG Lüneburg vom 6.6.2003 - 12 LB 68/03).ZeitschriftenaufsatzDC4375VerkehrStraßenverkehrGemeindeParkenFahrradFahrradverkehrFußgängerzoneFußgängerwegBahnhofsvorplatzParkverbot