2004-09-022020-01-042022-11-262020-01-042022-11-2620041439-6351https://orlis.difu.de/handle/difu/128855BGB §§ 638 I, 823; BGB a.F. § 638 I: 1) Bei den Abbrucharbeiten, die der Vermieter eines Grundstücks vertragsgemäß ausführen lässt, damit der Mieter eine Tankstelle errichten kann, handelt es sich um Arbeiten an einem Grundstück. 2) Kommt es bei Abbrucharbeiten und der dabei notwendigen Zerlegung eines Erdtanks zu einer Verpuffung, als deren Folge das Grundstück kontaminiert wird, dann kommt hinsichtlich der Kosten für eine Dekontaminierung gegen den Abbruchunternehmer ein Schadenersatzanspruch aus Delikt in Betracht. difuAbbrucharbeiten vor Neubau durch einen Dritten als Arbeiten an einem Grundstück. BGH, Urteil vom 9.3.2004 - X ZR 67/01 (OLG Celle).ZeitschriftenaufsatzDC4523BebauungGrundstückBodenverunreinigungVermieterAbbrucharbeitUnternehmerGebäudeabbruchTankVerpuffungSchadenersatzanspruch