2002-05-302020-01-032022-11-252020-01-032022-11-2520020934-1307https://orlis.difu.de/handle/difu/46766Zur Täterfeststellung beim Vorwurf überhöhter Geschwindigkeit ist es nicht ausreichend, wenn im Urteil auf die Feststellungen eines Sachverständigen Bezug genommen wird, der anhand der Fotos neun Merkmale festgestellt und daraus auf Identität geschlossen hat. Vielmehr muss das Urteil Ausführungen zur Bildqualität enthalten und charakteristische Eigenarten der Person so präzise beschreiben, dass dem Rechtsbeschwerdegericht dadurch - auch ohne Kenntnis der Fotos - die Prüfung ermöglicht wird, ob es für eine Identifizierung geeignet ist. OLG Frankfurt/Main, Beschluss vom 14.2.2001 - 2 Ws (B) 56/01 OWiG. difuAnforderungen an Foto zur Täterfeststellung.ZeitschriftenaufsatzDC2618PolizeiStraßenverkehrIndividualverkehrVerkehrsgeschwindigkeitGeschwindigkeitsüberschreitungVerkehrsteilnehmerAutofahrerTäterFotografieIdentifikation