Frind, Frank2001-08-272020-01-032022-11-262020-01-032022-11-2620010340-7497https://orlis.difu.de/handle/difu/46003Es gibt Gemeinden, in denen die Begründung von Wohnungseigentum verboten ist (§ 22 Abs. 2 BauGB). Diese "strukturgeschützten Ferienortsgemeinden" sind seither Betätigungsfeld findiger Investoren und Notare, denn Zweit- und Ferienwohnungen sind gesuchte Investitionsobjekte. Also wurde die Bruchteilsgemeinschaft (§§ 741 ff. BGB) zur Schaffung rechtlich "selbständiger" Wohnungen wiederentdeckt. Dies stieß 2000 im Bereich des LG Flensburg überraschend auf Widerstand (LG Flensburg, ZfIR 2000, 567). Die Grundbucheintragung einer Bruchteilsgemeinschaft wurde abgelehnt, die Entscheidung vom LG Flensburg bestätigt, da eine Genehmigung gemäß § 22 Abs. 2, Abs. 6 BauGB fehle. difuBruchteilsgemeinschaft statt Wohnungseigentümergemeinschaft - Keine Umgehung von § 22 BauBG, aber insolvenzgefährdet?ZeitschriftenaufsatzDC1855FremdenverkehrsgebietGemeindeWohnungswesenWohneigentumInsolvenzTeilungsgenehmigungGenehmigungsverfahrenZweitwohnungFerienwohnungVerbotBruchteilsgemeinschaftFremdenverkehrsgemeinde