1983-10-182020-05-202022-11-262020-05-202022-11-261983https://orlis.difu.de/handle/difu/499931Hat der Vermieter in einer Mietwohnung Modernisierungsmaßnahmen nach § 3 MHRG durchgeführt und fordert er anschließend die Zustimmung des Mieters zu einer Mieterhöhung nach § 2 MHRG auf der Basis für vergleichbaren, nicht modernisierten Wohnraum, so ist er nicht gehindert, gleichzeitig und zusätzlich die Modernisierungskosten nach Maßgabe des § 3 MHRG auf den Mieter umzulegen. Die Vorlagefrage, welche inhaltlichen Anforderungen an eine schriftliche Erklärung zu stellen sind, mit der der Vermieter nach Abschluss von Modernisierungsmaßnahmen i.S. von § 3 MHRG gleichzeitig die Zustimmung des Mieters zu einer Mieterhöhung nach § 2 MHRG - auf der Basis von nicht modernisiertem Wohnraum - und den Modernisierungszuschlag nach § 3 MHRG begehrt, ist unzulässig. -z-BaurechtRechtWohnungMietrechtWohnraumMiethöheModernisierungRechtsprechungMiethöhengesetzOLG-UrteilMHRG §§ 2, 3. Gleichzeitig zulässige Forderung von Mieterhöhung und Modernisierungszuschlag. OLG Hamm, Rechtsentscheid v. 30.10.1982 - Az. 4 Re Miet 6/82.Zeitschriftenaufsatz082357