Wallenstein, -1980-02-022020-05-202022-11-262020-05-202022-11-261975https://orlis.difu.de/handle/difu/454508Nach Inkrafttreten des WKSchG bestehen erhebliche Bedenken gegenüber langfristigen Mietverträgen, insbesondere auch deshalb, weil hier Wertsicherungsklauseln oder Leistungsvorbehalte nach herrschender Auffassung nicht möglich sind.MietrechtWohnraumkündigungsschutzgesetzMietvertragMietwesenWohnungswesenRechtZum Abschluß eines befristeten oder unbefristeten Mietverhältnisses im freifinanzierten Wohnungsbau.Zeitschriftenaufsatz031586