1995-09-202020-01-042022-11-252020-01-042022-11-2519950942-8437https://orlis.difu.de/handle/difu/88569Soll in einer ökologisch wertvollen Hanglage eine nur aufgelockerte Bebauung ermöglicht, die Erschließung deshalb für ein entsprechend geringes Verkehrsaufkommen dimensioniert und die Zahl der erforderlichen Kfz-Stellplätze gering gehalten werden, so können dies besondere städtebauliche Gründe sein, die gemäß u 9 Abs. 1 Nr. 6 BauGB die Festsetzung der höchstzulässigen Zahl von Wohnungen in Wohngebäuden in einem Bebauungsplan rechtfertigen.Höchstzulässige Zahl der Wohnungen und besondere städtebauliche Gründe.ZeitschriftenaufsatzI95030764StädtebaurechtBebauungsplanFestsetzungÖkologieWohngebietVerkehrsaufkommenRechtsprechungBauplanungsrechtBaugesetzbuch (BauGB)