Jessnitzer, Kurt1994-07-042020-01-042022-11-252020-01-042022-11-2519930341-2016https://orlis.difu.de/handle/difu/84137Der einem gerichtlichen Sachverständigen (hier: Prüfingenieur für Baustatik)zu gewährende Stundensatz darf bis zu 50 Prozent überschritten werden, wenn der Sachverständige seine Berufseinkünfte im wesentlichen als gerichtlicher oder außergerichtlicher Sachverständiger erzielt. Diesen Urteilsspruch des Oberlandesgerichtes Hamm erläutert dieser Aufsatz. (shm)Aus Rechtsprechung und Justiz. Zur Höhe des Berufssachverständigenzuschlags nach § 3 Abs. 3 Ziff. b ZSEG für einen Prüfingenieur für Baustatik.ZeitschriftenaufsatzI94020301BaurechtStatikRechtsprechungSachverständigerPrüfungPrüfingenieurStundensatzAuseinandersetzung