1981-01-122020-05-202022-11-252020-05-202022-11-251980https://orlis.difu.de/handle/difu/471498Kirchliche Friedhöfe gehören sowohl zu den erschlossenen Grundstücken im Sinne des § 131 Abs.1 BBauG als auch zu den nach § 133 Abs. 1 Satz 1 und Satz 2 BBauG der Beitragspflicht unterliegenden Grundstücken. Kirchliche Friedhöfe koennen jedoch ihrer Funktion wegen die Voraussetzungen für einen Billigkeitserlass erfüllen. -z-BaurechtBundesbaugesetzErschließungsbeitragsrechtFriedhofBeitragspflichtErschließungsbeitragBilligkeitserlassRechtsprechungGerichtsentscheidungErschließungsbeitragsrecht - BBauG § 131.Zeitschriftenaufsatz052646