1982-04-222020-05-202022-11-262020-05-202022-11-261981https://orlis.difu.de/handle/difu/486228Die Verfassungsbeschwerden betreffen die Frage, ob und unter welchen Voraussetzungen der Bund durch Rechtsverordnung für die Umgebung militärischer Flugplätze Lärmschutzbereiche festsetzen darf, durch die die Anliegergemeinden in ihrer eigenverantwortlichen Bauleit- und Entwicklungsplanung eingeschränkt werden. Artikel 28 Abs. 2 Satz 1 GG erlaubt dem Staat eine gesetzliche Einschränkung der Planungshoheit einzelner Gemeinden nur, wenn und soweit sich bei der vorzunehmenden Güterabwägung ergibt, dass schutzwürdige überörtliche Interessen diese Einschränkung erfordern. Bei der Festsetzung der Lärmschutzbereiche nach § 4 des Gesetzes zum Schutz gegen Fluglärm steht den betroffenen Gemeinden ein Anhörungsrecht zu. bmRechtVerfassungGemeindePlanungshoheitEinschränkungAnhörungsrechtLärmschutzbereichFluglärmRechtsprechungPlanungshoheit als Bestandteil der gemeindlichen Selbstverwaltungsgarantie. BVerfG Beschluß vom 7.10. 1980 - 2 BvR 584/76 u.a.Zeitschriftenaufsatz067895