1990-08-072020-05-202022-11-262020-05-202022-11-261988https://orlis.difu.de/handle/difu/556128Die Ansiedlung von Vergnügungsstätten wie Spiel- und Automatenhallen, Nachtlokalen, Diskotheken sowie Sex-Shops u.ä. in den Innenstädten führt im allgemeinen zu deren Belebung, sie kann jedoch auch zu negativen Strukturveränderungen und einer Niveausenkung innerstädtischer Bereiche führen. Der Runderlaß des Landes Nordrhein-Westfalens soll als Planungs- und Entscheidungshilfe bei der Ansiedlung solcher Vergnügungsstätten dienen. Er geht vom geltenden Recht aus, berücksichtigt die einschlägige Rechtsprechung und ist auf städtebauliche Ziele ausgerichtet. cp/difuGenehmigungsverfahrenSpielhalleVergnügungsstätteStädtebauPlanungshilfePlanungsrechtStadtplanung/StädtebauBauleitplanungBauleitplanung und Genehmigung von Vorhaben. Ansiedlung von Spielhallen und sonstigen Vergnügungsstätten.Graue Literatur144072