1987-04-082020-05-202022-11-262020-05-202022-11-261985https://orlis.difu.de/handle/difu/530430Die Kammer des Verwaltungsgerichtes hält das Gesetz über den Abbau der Fehlsubventionierung im Wohnungswesen für verfassungswidrig, weil es unter Verstoß gegen die Vorschriften über die Gesetzgebungskompetenzen des Bundes zustande gekommen ist. Der Gesetzgeber kann sich für die Einführung der Ausgleichszahlung nach dem AFWoG nicht auf die Kompetenz aus einer allgemeinen Sachzuständigkeit nach GG Art. 74 Nr. 18 berufen; auch andere Kompetenznormen tragen das Gesetz nicht. (rh)WohnungsbauSubventionRechtsprechungBeschlussFehlbelegungVerfassungsrechtVGH-UrteilFehlbelegungsabgabeFehlsubventionierungWohnen/WohnungFinanzierung§ 1 Abs 1 des Gesetzes über den Abbau der Fehlsubventionierung im Wohnungswesen (AFWoG) v. 22.12.1981, BGB § 1 I 1542 VG Düsseldorf, Beschluß v. 11.6.1984 - Az. 14 K 1084/85.Zeitschriftenaufsatz117426