Büttner, Claudia1995-09-202020-01-042022-11-252020-01-042022-11-2519950041-6355https://orlis.difu.de/handle/difu/88212Der klassische Hochwasserschutz ist nicht mehr mit den Zielen des Umweltschutzes vereinbar. In Baden-Württemberg wurde durch die Erstellung von Hochwasserrückhalteräumen in erster Linie den Oberrhein-Hochwässern begegnet, wovon jedoch auch die Unterlieger profitieren. Der Zusammenhang von Hochwasser und Waldsterben ist dadurch gegeben, daß versickerndes Regenwasser nicht durch die Wurzeln toter Bäume aufgenommen werden kann. In Köln hat man infolge der Hochwasserbelastung im Dezember 1993 den Anschlußzwang an das Kanalnetz aufgehoben, so daß nun Regenwasser auch auf dem eigenen Grundstück versickern kann. Die Absicherung der Kölner Klärwerke gegen Hochwasser wurde als vorrangige wasserbauliche Massnahme geleistet, jedoch nur bis zu einem Pegelstand 10,69 m.Hochwasserschutz am Rhein. Vorhandene natürliche Überschwemmungsgebiete am Oberlauf müssen erhalten bleiben.ZeitschriftenaufsatzI95030406HochwasserschutzGewässerKlärwerkRenaturierungWasserrückhaltegebiet