Gerlach, FlorianHinrichs, Knut2017-11-212020-04-272022-11-292020-04-272022-11-2920161861-6631https://orlis.difu.de/handle/difu/262604Die Anfang Juni 2016 bekannt gewordene Arbeitsfassung (E-SGB VIII) des seit längerem betriebenen Reformvorhabens enthält zwar nur die §§ 27 bis 41 E-SGB VIII, aber die haben es schon in sich. Die Fachöffentlichkeit ist beunruhigt: Stimmt es, dass der Rechtsanspruch auf Hilfe zur Erziehung beseitigt werden soll? - Das wohl nicht; wohl aber wird man davon sprechen müssen, dass er zurechtgestutzt, oder "entkernt", jedenfalls um seinen rechtsverbürgenden Gehalt gebracht werden soll. Im Ergebnis öffnet der Gesetzentwurf der haushaltspolitischen Einflussnahme auf die Soziale Arbeit Tür und Tor. Eine erste Einschätzung insbesondere zu den "vormaligen" Hilfen zur Erziehung.Wie man mit schönen Worten den Rechtsanspruch auf Hilfe zur Erziehung zurecht stutzt. Eine erste Analyse des Entwurfs eines Reformgesetzes zum SGB VIII, Stand: 22.04.2016.ZeitschriftenaufsatzDMR160496SozialarbeitSozialwesenSozialrechtRechtsentwicklungSozialgesetzbuchGesetzesänderungEntwurfRechtsanspruchEinzelfallhilfeTrägerschaftErziehungshilfeJugendarbeit