2004-01-292020-01-042022-11-262020-01-042022-11-2620030340-7497https://orlis.difu.de/handle/difu/128504VvB Art.15 Abs.1: Zahlt das Sozialamt nicht mehr die Miete an den Vermieter und legt der Mieter im Prozess dar, von der Zahlungseinstellung zunächst keine Kenntnis erhalten zu haben, kann eine gleichwohl ausgesprochene Kündigung gegen Treu und Glauben verstoßen. Es stellt eine Verletzung des rechtlichen Gehörs dar, wenn sich das Fachgericht mit dem diesbezüglichen Vortrag des Mieters nicht auseinandersetzt. VerfGH Berlin, Beschluss vom 27.9.2002 VerfGH 63/02. difuRechtliches Gehör.ZeitschriftenaufsatzDC4172MietwesenMietpreisSozialhilfeMieterSozialbehördeSozialhilfeempfängerSozialamtMietübernahmeKostenübernahmeMietschuldVermieterkündigungRechtliches Gehör