Hein, Michael2006-11-072020-01-042022-11-262020-01-042022-11-2620060522-5337https://orlis.difu.de/handle/difu/160923Am 1. 10. 1995 nahm das bayerische Volk den Gesetzesentwurf des Volksbegehrens "Mehr Demokratie in Bayern: Bürgerentscheide in Gemeinden und Kreisen" mit 57,8 % der abgegebenen Stimmen an. Die Rechtsinstitute Bürgerbegehren und -entscheid traten am 1. 11. 1995 in Kraft. Damit war ein partizipatorisches Rechtsinstrument geschaffen, das nach ausdrücklicher Zielbeschreibung der Initiatoren das repräsentativ-demokratische System der Bayerischen Gemeindeordnung um ein Element unmittelbarer Demokratie ergänzt. Zehn Jahre nach Einführung stehen die Rechtsinstitute als kommunal-politische Beteiligungsform in den 2.056 bayerischen Gemeinden und 71 Landkreisen weiterhin hoch im Kurs. difu10 Jahre Bürgerbegehren und Bürgerentscheid in Bayern - neue (statistische) Erkenntnisse.ZeitschriftenaufsatzDM06102306VerfassungsrechtVerwaltungsrechtRechtsprechungStatistikPartizipationDemokratieBürgerbegehrenBürgerentscheidLandesverfassungBürgerbeteiligungVolksbegehrenGemeindeordnungVolksrecht