Ziercke, Christoph2008-10-292020-01-042022-11-252020-01-042022-11-2520080939-625Xhttps://orlis.difu.de/handle/difu/141600Das Erbbaurecht stellt ein dingliches Recht, oder anders formuliert eine dingliche Belastung für den Grundstückseigentümer zugunsten des Erbbauberechtigten dar. Es wird in den meisten Fällen nur auf Zeit begründet, denn sein Bestehen auf unbestimmte Zeit würde praktisch eine Entwertung des Eigentums bedeuten. In der Vergangenheit haben Städte und Gemeinden Erbbaurechte an Wohnungsgenossenschaften beziehungsweise Wohnungsbauunternehmen sowie an private Investoren vergeben, damit hierdurch Wohnraum geschaffen werden konnte, ohne dass das Wohnungsunternehmen das Grundstücks selbst erwerben musste. Es ist also eine Sonderform des Eigentums, die den Eigentumsbegriff gemäß § 94 BGB durchbricht. Bei der Wertermittlung von Erbbaurechten muss beachtet werden, dass das Erbbaurecht selbst und das Erbbaurechtsgrundstück selbständige Bewertungsgegenstände sind. Vor diesem Hintergrund wird in dem Beitrag auf die Auswirkungen bestehender Erbbaurechte auf den Grundstückswert eingegangen. Im Anschluss daran werden die im Fall von Mischnutzungen zu beachtenden Besonderheiten thematisiert.Erbbaurecht und Mischnutzungen: Was ist zu berücksichtigen. Sonderfälle der Wertermittlung.ZeitschriftenaufsatzDH14143BaurechtBodenrechtErbbaurechtGebäudeGrundstückGemischte BauflächeWertermittlungBerechnungsmethodeModellrechnung