1983-07-042020-05-202022-11-262020-05-202022-11-261983https://orlis.difu.de/handle/difu/497561Eine Kleinwindkraftanlage ist in ihrer Gesamtheit (Mast und energietechnischer Teil) eine genehmigungsfreie Energieanlage i.S. von § 89 Abs. 1 Nr. 15 LBO. Die Genehmigungspflicht von Kleinwindkraftanlagen kann sich nur einheitlich auf Mast und den von ihr getragenen Stromerzeugungsteil erstrecken. Da die LBO keine Höhenbegrenzung oder andere Einschränkungen enthält, ist davon auszugehen, dass Kleinwindkraftanlagen nach derzeit geltendem Recht genehmigungsfrei sind. rhLandesbauordnungEnergiegewinnungWindenergieBaugenehmigungRechtsprechungKleinwindenergieanlageLBO Bad.-Württ. § 89 Abs.1 Nr.15. VGH Mannheim, Urteil v. 5.5.1982 - 5 S 2351/81.Zeitschriftenaufsatz079965