Olschowy, Gerhard1981-11-272020-05-202022-11-252020-05-202022-11-251981https://orlis.difu.de/handle/difu/481396Durch die Verankerung der Landschaftsplanung in das Bundesnaturschutzgesetz vom Dezember 1976 ist die Landschaftsplanung ein gesetzlicher Auftrag und somit Planungsinstrument des Naturschutzes, der Landschaftspflege und der städtebaulichen Grünordnung. Die Landschaftsplanung, die sich in Landschaftsprogrammen, -rahmenplänen, Begleitplänen und Grünordnungsplänen zu konkretisieren hat, vollzieht sich dabei auf der Ebene der Regionalplanung, der Bauleitplanung und der jeweiligen Fachplanungen. Erläutert wird die Rechtsgrundlage der Landschaftsplanung in den einzelnen Planungsebenen und ihre Aufgaben in der Straßenplanung, dem Bergbau, in der Agrarplanung und Flurbereinigung sowie im Wasserbau und der Wasserwirtschaft. zaRaumordnungFachplanungLandesplanungLandschaftsplanungRechtsstellungPlanwerkPlanungsablaufPlanungsebeneRegionalplanungBauleitplanungStraßenplanungBergbauFlurbereinigungWasserbauDie Landschaftsplanung in der Bauleit- und in der Fachplanung.Zeitschriftenaufsatz062812