1980-01-312020-05-202022-11-262020-05-202022-11-261974https://orlis.difu.de/handle/difu/444294Mit der Vorschrift soll eine gleichmäßige Anwendung des Gesetzes sichergestellt werden, daneben wird den Ländern jedoch die Möglichkeit offengehalten, ergänzende Richtlinien zu erlassen, die den speziellen Verhältnissen entsprechen.FinanzierungStädtebauförderungsgesetzStadtsanierungFördermittelStadtplanungStadtsanierungHaushaltswesenRechtFinanzenAllgemeine Verwaltungsvorschrift über den Einsatz von Förderungsmitteln nach dem Städtebauförderungsgesetz vom Bundeskabinett verabschiedet. Bund fördert 446 Sanierungs- und Entwicklungsmaßnahmen.Zeitschriftenaufsatz020026