2004-01-292020-01-042022-11-252020-01-042022-11-2520030942-5454https://orlis.difu.de/handle/difu/128495Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat die Verfassungsbeschwerde mehrerer Firmen, die sich unmittelbar gegen das schleswig-holsteinische Gesetz über die Erhebung einer Grundwasserentnahmeabgabe (GruWAG) richtet, nicht zur Entscheidung angenommen. Es ging dabei um die Frage, ob die Erhebung der Abgabe durch das Land mit dem Grundgesetz vereinbar ist. BVerfG, Beschluss vom 18.12.2002 - 2 BvR 591/95 - Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht (NVwZ) 2003 Heft 4 S.467. difuVerfassungsmäßigkeit einer Abgabe für die Entnahme von Grundwasser in Schleswig-Holstein.ZeitschriftenaufsatzDC4163GebührAbgabenrechtGrundwasserWasserhaushaltIndustrieproduktionIndustriebetriebGrundwasserentnahmeAbgabeAbgabepflichtZulässigkeitGrundgesetz