Schmidt-Lamontain, Raoul2019-11-142020-01-062022-11-252020-01-062022-11-2520190941-9225https://orlis.difu.de/handle/difu/253849Seit dem 4. Juli 2019 ist klar: die Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) in ihrer heutigen Form ist unzulässig. Insbesondere die verbindliche Festsetzung von Mindest- und Höchstsätzen ist mit europäischem Recht nicht vereinbar. Seitdem ist eine ganze Branche in heller Aufregung. Doch das Urteil kommt keineswegs überraschend.Bleibt alles anders? EuGH-Urteil zur Honorarordnung für Architekten und Ingenieure.ZeitschriftenaufsatzDH27288StadtplanungBebauungsplanungBauvorhabenPlanungsentwurfArchitektIngenieurÖffentlicher AuftragAuftragsvergabeHonorarordnungHOAINiederlassungsfreiheitGleichbehandlungEuroparechtDienstleistungsrichtlinieRechtsprechung