Glombik, Sabine1998-02-052020-01-042022-11-252020-01-042022-11-251997https://orlis.difu.de/handle/difu/104193Am 1. Januar 1998 soll ein novelliertes Baugesetzbuch in Kraft treten. Die bisher befristeten Sonderregelungen sollen dann integriert sein. Bei den geltenden Sonderregelungen für die neuen Bundesländer, die bis zum 31.12.1997 gelten, handelt es sich um Vorschriften, die Regelungen des Baugesetzbuches modifizieren (u.a. zur Bauleitplanung, zum Vorkaufsrecht der Gemeinden, zur Satzung über den Vorhaben- und Erschließungsplan und zum städtebaulichen Vertrag), und um Bestimmungen, die aus der Bauplanungs- und Zulassungsverordnung der DDR übernommen wurden. Hinsichtlich dieser Bestimmungen untersucht die Autorin, ob die Maßnahmen erforderlich und geeignet waren, die speziellen Probleme der neuen Länder zu bewältigen. Die Autorin bewertet jedoch nur wenige Regelungen positiv, da ihr nur wenige Bestimmungen zur Deckung des dringenden Wohnbedarfs geeignet erscheinen. kirs/difuDie Sonderregelungen für die neuen Bundesländer in § 246 a BBauG und im Maßnahmengesetz zum Baugesetzbuch.MonographieS97150019VorkaufsrechtSatzungGemeindeGenehmigungsverfahrenRechtsschutzRechtsgeschichteVerfassungsrechtVerwaltungsrechtKommunalrechtBaurechtBauleitplanungStädtebaurechtBaugesetzbuch (BauGB)MaßnahmengesetzSonderregelungVerwaltungsgerichtsbarkeit