Weiblen, Willi2016-04-222020-01-042022-11-252020-01-042022-11-252016https://orlis.difu.de/handle/difu/216737Der Kartellsenat des Bundesgerichtshofs (BGH) befasste sich am 14. Juli 2015 in seiner zweiten Entscheidung zu den Wasserpreisen in Calw umfassend zum Rahmen der bisher umstrittenen rechtlichen Kostenkontrolle von Wasserpreisen. Der BGH bestätigte damit dem Grunde nach die durch die Landeskartellbehörde (LKartB) angewandte Methode zur Feststellung überhöhter Wasserentgelte der Energie Calw und hob den anderslautenden Beschluss des Oberlandesgerichts (OLG) Stuttgart auf. In der Folge muss sich nun zum dritten Mal das OLG Stuttgart mit der Missbrauchsverfügung der LKB vom 24. Februar 2011 befassen.Wasserpreise Calw II - Entscheidung des BGH erhärtet Kostenkontrolle von Wasserpreisen.ZeitschriftenaufsatzDH23179VersorgungWasserWasserwirtschaftWasserleitungHausanschlussWasserpreisPreisbildungKostenkontrolleRechtsprechungKommunalabgabengesetz (KAG)Fallbeispiel