1987-04-082020-05-202022-11-262020-05-202022-11-261985https://orlis.difu.de/handle/difu/529574Das Bundesbaurecht verwendet den Begriff "Stellplaetze und Garagen" als Sammelbegriff, ohne den Unterschied zwischen diesen Anlagen zu definieren. Aus der Sicht des Bundesrechts bestand und besteht auch heute kein Interesse daran, zwischen Stellplaetzen und Garagen im Hinblick auf die Nutzung von Grund und Boden zu unterscheiden. (rh)StellplatzGarageRechtsprechungBebauungsplanBegriffsbestimmungBVerwG-UrteilRechtBaunutzungsverordnungBBauG § 9 Abs. 1 Nr.2 und 4; BauNVO §§ 12, 21 a, 23 Abs. 5; BVerwG, Urteil v. 4.10.1985 - Az. 4 C 26.81 - VGH Mannheim.Zeitschriftenaufsatz116568