1981-01-062020-05-202022-11-262020-05-202022-11-261980https://orlis.difu.de/handle/difu/467871Der Kläger möchte die Genehmiggung zur Errichtung einer Freizeitanlage für Freikörperkultur in einem Landschaftsschutzgebiet erlangen. Das nach§ 35 BBauG privilegierte Außenbereichsbauvorhaben wurde abgelehnt, da die Ausnahmegenehmigung in nicht zu behebender Weise in das Landschaftsschutzgebiet eingreifen würde. hgRechtBundesbaugesetzLandschaftsschutzAußenbereichsvorhabenFreizeitanlageBebauungsgenehmigungPrivilegierungRechtsprechungBVerwG, Urteil vom 20.Okt.1978. - 4 C 75.76.Zeitschriftenaufsatz048686