1987-06-092020-05-202022-11-262020-05-202022-11-261986https://orlis.difu.de/handle/difu/533057Es ist mit der Eigentumsgarantie vereinbar, dass Vermieter von Wohnungen höchstens eine Steigerung des Mietzinses um 30 %, nicht aber eine darüber liegende Vergleichsmiete fordern können (§ 2 Abs. 1 S. 1 Nr. 3 MGH). Dies gilt auch in Fällen, in denen eine Mietzinserhöhung erstmals nach dem Wegfall einer Preisbindung verlangt wird. (z)MietrechtMietvertragMiethöheVergleichsmieteRechtsprechungWohnungsrechtMieterhöhungEigentumsgarantieMiethöhengesetzSteigerungsrateBVerwG-UrteilBeschlussWohnungsrecht§ 2 Abs. 1 S. 1 Nr.3 MHG; BVerfG, Beschluß v. 4.12.1985 - Az. 1 BvL 23/84 u a.Zeitschriftenaufsatz120191