Meinel, Gernod1993-02-162020-01-042022-11-252020-01-042022-11-251990https://orlis.difu.de/handle/difu/94207Im Zuge der ständigen Fort- und Weiterbildung bemüht sich auch die Bundesverwaltung (die den wesentlichen vom Bundespersonalvertretungsgesetz erfaßten Bereich darstellt) um die Fortbildung ihrer Beschäftigten.Die Arbeit wirft einen Blick auf die rechtlichen Grundlagen der Fortbildung.Gegenstand dieser Untersuchung ist ein Teilbereich davon, und zwar die Mitbestimmungsrechte der Personalvertretungen nach dem Bundespersonalvertretungsgesetz (BPersVG).Vorab stellt der Autor die Durchführung (Struktur, Organisation und Planung) der Fortbildung und die Beteiligung der Personalvertretungen in Fortbildungsanlegenheiten in den Bereichen zentraler Fortbildungseinrichtungen, der Bundesministerien, der Bundesverwaltungen, der Bundesanstalt für Arbeit und der Deutschen Bundesbahn dar.Das Hauptgebiet der Mitbestimmung der Personalvertretungen liegt bei den allgemeinen Fragen nach § 76 Absatz 2 Nr. 6 BPersVG. rebo/difuDie Mitbestimmung bei der Fortbildung und dem Bundespersonalvertretungsgesetz.Graue LiteraturS92300061Öffentlicher DienstVerwaltungsorganisationWeiterbildungMitbestimmungRechtsprechungArbeitsrechtArbeitBildungswesenVerwaltungStaat/VerwaltungVerwaltungspraxisPersonalvertretungsgesetzPersonalvertretung