Neuhausen, Karl-Heinz1980-02-022020-05-202022-11-252020-05-202022-11-251977https://orlis.difu.de/handle/difu/455347Der Beitrag informiert über das neue Instrumentarium zur Planverwirklichung, das in dem seit dem 1. 1. 1977 novellierten Bundesbaugesetz enthalten ist. Die PPAR. 39a-39i regeln die Anordnung von Baumaßnahmen, Pflanzgebot, Nutzungsgebot, Abbruchgebot und Erhaltung baulicher Anlagen. Die Gemeinden sollen damit stärker als bisher an der Verwirklichung von Bebauungsplänen beteiligt werden, sie sollen gegenüber der Privatinitiative mehr Einfluß auf die Durchführung der Bebauungspläne nehmen können. Verf. erläutert zunächst die o. a. Gebote und geht dann ein auf die Anordnung von Planverwirklichungsgeboten im Zusammenhang mit Umlegung, Nutzungsberechtigung, Erhaltung baulicher Anlagen, besonderer Zweckbestimmung und Enteignung.BundesbaugesetzPlanverwirklichungsgebotBaugebotBaurechtBauplanungsrechtRechtDie Planverwirklichungsgebote nach der Neufassung des Bundesbaugesetzes.Zeitschriftenaufsatz032541