Prömper, Stefan2016-06-092020-01-042022-11-252020-01-042022-11-2520160029-859Xhttps://orlis.difu.de/handle/difu/209548Der Beitrag befasst sich mit der in § 11 Abs. 1 Nr. 2 Bundesgebührengesetz (BGebG) geregelten Zeitgebühr. In Abkehr von dem früheren § 3 Satz 1 Verwaltungskostengesetz des Bundes, der als Leitprinzip das Äquivalenzprinzip vorgesehen hat, soll nach dem BGebG das Kostendeckungsprinzip (§ 9 Abs. 1 Satz 1 BGebG) leitendes Prinzip für die Gebührengestaltung sein. Daher wird die Zeitgebühr, mit der dieses Ziel im Regelfall am einfachsten zu erreichen ist, künftig im Mittelpunkt gebührenrechtlicher Fragestellungen stehen.Bundesgebührengesetz und Zeitgebühr. Neue Bedeutung für ein hergebrachtes Rechtsinstitut.ZeitschriftenaufsatzD1605357GebührNeuordnungGebührenrechtZeitgebühr