2003-11-282020-04-272022-11-292020-04-272022-11-2920033-922975-71-2https://orlis.difu.de/handle/difu/280960Der Allgemeine Soziale Dienst (ASD) ist in den Kommunen in der Regel der Dienst, der zentrale Aufgaben aus der Jugendhilfe erfüllt. Er ist Ansprechpartner für die Eltern, Kinder und Jugendlichen und jungen Volljährigen in allen Fragen der Erziehung, des Zusammenlebens, der Partnerschaft und Familie. Unabdingbar ist hier die konstruktive Kooperation mit anderen Institutionen wie Schule, Familiengericht, Arbeitsverwaltung, Polizei, mit Fachdiensten wie Familien- und Erziehungsberatung, Frühförderung, Kinder- und Jugendpsychiatrie und den verschiedenen Handlungsfeldern der Jugendhilfe wie Kindertagesstätten, Offene Jugendarbeit, Anbietern von Hilfen zur Erziehung. Durch gelungene Kooperationen können bereits im Vorfeld notwendige Hilfen und Unterstützungssysteme für Familien, Kinder und Jugendliche im Sinne von Prävention oder früher Intervention entwickelt werden. Im Rahmen der erzieherischen Hilfen bestimmt der ASD mit der Hilfeplanung wesentlich die Auswahl der Hilfen über eine sozialpädagogische Diagnose und den Verlauf über die Gestaltung des Hilfeplanverfahrens. Die Qualität der Umsetzung des § 36 SGB VIII (Beteiligung der Leistungsberechtigten, der Kinder und Jugendlichen und die Einbeziehung weiterer Fachkräfte) bestimmt wesentlich den Erfolg der Hilfen. Mit dieser Dokumentation der gleichnamigen Fachtagung werden - aus der Vielfalt der Aufgaben eines ASD - wichtige Standards der Kooperationsbeziehungen und der Hilfeplanung diskutiert und von verschiedenen Seiten beleuchtet. difuAktuelle Anforderungen an einen Allgemeinen Sozialen Dienst. Dokumentation der Fachtagung (am 05./06.12.2002 in Erfurt).Graue LiteraturDR9782SozialwesenSozialarbeitJugendhilfeKooperationSozialer DienstAufgabenbereichPräventionInterventionHilfeplanungStandardQualitätsentwicklungHilfeplanSteuerungsinstrumentEvaluationControlling