Holtel, UlrikeLennertz, ThomasNicolaus, Volker2006-09-072020-01-042022-11-252020-01-042022-11-2520063-8176-1129-3https://orlis.difu.de/handle/difu/131040Der Bund hat 2004 mit dem EAG Bau l und der Änderung des § 9 (2) BauGB den Städten und Gemeinden im Rahmen ihrer kommunalen Planungshoheit die Möglichkeit eröffnet, bauliche und sonstige Nutzungen vom Eintritt einer Bedingung abhängig zu machen. Um nun die Anwendungsmöglichkeiten auf Bahnflächen zu klären, hat das Forum Bahnflächen NRW das Gutachten in Auftrag gegeben, mit dem Ziel, das Ob und, wenn ja, das Wie einer solchen Anwendung zu klären. Das Gutachten stellt klar, dass nun auch noch planfestgestellte Flächen ganz oder teilweise unter Anwendung von § 9 (2) BauGB überplant werden können. Der Bebauungsplan tritt sofort nach Satzungsbeschluss mit der öffentlichen Bekanntmachung in Kraft; alle Festsetzungen, die nicht von einer Bedingung abhängen, sind entsprechend sofort zulässig. Festgesetzte Nutzungen jedoch, die mit einer Bedingung verknüpft sind, werden zu einem späteren Zeitpunkt zulässig. Erst mit dem Bedingungseintritt - der Freistellung der Fläche von Eisenbahnbetriebszwecken - ist die in einem Bebauungsplan festgesetzte Nutzung möglich. Das Rechtsgutachten ist als Anhang zur eigentlichen Arbeitshilfe abgedruckt, die praxisbezogen beispielhafte Anwendungsmöglichkeiten des § 9 (2) BauGB auf Bahnflächen aufzeigt. Darin werden regelmäßig auftretende Fallkonstellationen beschrieben, Lösungsmöglichkeiten aufgezeigt und detailliert erläutert - einschließlich zeichnerischer Darstellungen im Bebauungsplan, textlicher Festsetzungen und Erläuterungen zum Verfahrensablauf. goj/difuBaurecht auf Bahnfächen - Bedingte Nutzung und Freistellung. Anwendungsmöglichkeiten des § 9 (2) BauGB in der Planungspraxis. Bahnflächen und Bahnhöfe zur Stadt machen.Graue LiteraturDF10545BaurechtEisenbahnNutzungsänderungBebauungsplanStadtplanungBauleitplanungRechtsgutachtenPlanungshilfeBahnflächeFreistellungBaugesetzbuch (BauGB)