Wawrik, Heinrich1981-01-062020-05-202022-11-252020-05-202022-11-251980https://orlis.difu.de/handle/difu/467775Der Verkehrssicherungspflichtige hat dafür zu sorgen, dass dem Straßenbenutzer kein Schaden entsteht. Über die Überschneidung des Baum- und Verkehrsraumes, die für die Baumkontrolle zuständigen Gartenbauämter sowie über Haftungsfragen mit gerichtlichen Grundsatzurteilen werden Angaben gemacht. mrVerkehrStraßenverkehrBaumpflanzungBaumkontrolleHaftungVerkehrssicherungen bei Straßenbäumen.Zeitschriftenaufsatz048587