Albrecht, EikeZschiegner, André2020-10-312020-10-312022-11-252020-03-252022-11-2520200012-1363https://orlis.difu.de/handle/difu/259207Immer wieder werden Regionalpläne mit Festsetzungen zur Steuerung der Standorte von Windenergieanlagen i.S.v. § 35 Abs. 3 Satz 3 BauGB normenkontrollgerichtlich für unwirksam erklärt. Da gegen diese Entscheidungen nach § 132 Abs. 1 VwGO jedoch das Rechtsmittel der Revision offensteht, stellt sich in der Praxis die Frage, ob ein für unwirksam erklärter Regionalplan bis zum Eintritt der Rechtskraft der Normenkontrollentscheidung dennoch zunächst weiter anzuwenden ist.Nichtig oder doch (noch) nicht? - Sind normenkontrollgerichtlich für unwirksam erklärte regionalplanerische Windkonzentrationsflächenausweisungen bis zur Rechtskraft der Entscheidung weiter verbindlich?Zeitschriftenaufsatz2139152-X5471-9WindenergieanlageWindenergienutzungRegionalplanNormenkontrollverfahrenBaugesetzbuchVerwaltungsgerichtGerichtsentscheidungRevisionRechtsauslegungNichtigkeit