Füßer, Klaus2012-11-022020-01-042022-11-252020-01-042022-11-2520120029-859Xhttps://orlis.difu.de/handle/difu/175387Der Beitrag äußert sich zum Schutzumfang bei der Unterschutzstellung von Sachgesamtheiten, im Besonderen großflächigen Denkmälern. Verfassungsrechtlich bestehen keine grundsätzlichen Bedenken. Ausgehend von Erwägungen zum Einzeldenkmal wird aufgezeigt, dass unter Beachtung der Besonderheiten im jeweiligen Landesdenkmalrecht dem Denkmalschutz auch bezogen auf kulturell bedeutsame Großdenkmale - z.B. historischen Siedlungsformen und Landschaften - kaum unüberwindliche Grenzen gesetzt sind. Besondere Beachtung muss in diesem Zusammenhang auch der Umgebungsschutz erhalten. Schon aus verfassungsrechtlichen Gründen ist auf eine sachgerechte und präzise Inventarisierung zu achten.Der Schutz raumgreifender Kulturdenkmale. Die konzeptionelle "Anstrengung des Begriffs" an den Grenzen des Denkmalrechts.ZeitschriftenaufsatzDM12102407DenkmalschutzKulturlandschaftNormVerfassungsrechtNaturschutzLandschaftsschutzLandschaftspflegeDenkmalrechtKulturgutDenkmalbegriffSchutznormInventarisierungUmgebungsschutzGroßflächeFlächendenkmal