ERTEILT2019-08-122020-01-062022-11-262020-01-062022-11-262019https://orlis.difu.de/handle/difu/254174Der Beirat für Raumentwicklung berät auf der Grundlage von § 23 Raumordnungsgesetz das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat in Grundsatzfragen der räumlichen Entwicklung, insbesondere in Fragen der zukünftigen Raumentwicklung, der Raumordnungspolitik sowie zu ihren Einflussgrößen. Die Empfehlungen richten sich sowohl an die Bundesebene wie an Bundesländer und Regionen und beziehen sich auf die Bereiche Raumordnung und Heimatgestaltung, gleichwertige Lebensverhältnisse, Kulturlandschaften, Arbeiten, Wohnen, Mobilität und Lebensqualität.ALLRäume entwickeln - Heimat gestalten! Empfehlung des Beirats für Raumentwicklung. Beschlossen am 15.01.2019.Graue Literatur4RS3M5W7DL00458Bundesministerium des InnernRaumordnungspolitikRaumentwicklungspolitikRegionale DisparitätRegionalentwicklungSiedlungsentwicklungEntwicklungskonzeptKooperative Planung