ERTEILT2002-10-022020-01-032022-11-252020-01-032022-11-252001https://orlis.difu.de/handle/difu/53273Zunehmend prägen großflächige Einzelhandelsbetriebe die Struktur der Einzelhandelslandschaft. Da derartige Vorhaben sowohl raumordnerische als auch städtebauliche Auswirkungen haben können, ist eine besonders kritische landesplanerische und städtebauliche Auseinandersetzung mit Einzelhandelsgroßprojekten geboten. Anliegen der Raumordnung ist es, großflächige Einzelhandelsbetriebe so zu steuern, dass die Struktur der zentralen Orte gestärkt, die verbrauchernahe Versorgung gesichert und die Innenstädte in ihrer Funktion gefestigt werden. Als landesplanerische Grundanforderungen für die Ansiedlung von großflächigen Betrieben des Einzelhandels, im Sinne des § 11 Abs. 3 der Baunutzungsverordnung als die entscheidende Regulierungsvorschrift für den Einzelhandel, gelten drei zentrale Entwicklungsgebote: 1. Konzentrationsgebot, 2. Beeinträchtigungsgebot, 3. Integrationsgebot. difuALLEinzelhandel in Mecklenburg-Vorpommern. Strukturentwicklung und landesplanerische Steuerungsmöglichkeiten.Graue LiteraturSPD2TYF3DF5940MeckPomm, Mecklenburg-Vorpommern, Ministerium für Arbeit und BauEinzelhandelLandesplanungHandelStandortBranchenstrukturEinzelhandelsentwicklungEinzelhandelsstrukturSteuerungBetriebsgrößeBeschäftigtenstruktur