Mueller, Gerd B.1981-05-222020-05-202022-11-262020-05-202022-11-261980https://orlis.difu.de/handle/difu/472619An Straßen und Gehwegen, die noch keine endgültige Verschleißdecke aufweisen, kann es besonders während der Erschließung von Neubaugebieten zu Schäden durch Baustellenfahrzeuge kommen. Die Wiederherstellung dieser Schäden durch die Gemeinde stellt eine Reparatur bereits hergestellter Anlagen dar, für die kein beitragsfähiger Aufwand mehr erhoben werden kann. Der Beitrag behandelt rechtliche Möglichkeiten der Gemeinden, die Verursacher bzw. die Bauherrn für entstandene Schäden an Erschließungsanlagen haftbar zu machen. zaRechtAllgemeinNeubaugebietErschließungsanlageBeschädigungSchadensbeseitigungGemeindeKostenregelungVerursacherBauherrRechtsmittelBauauflageSondernutzungserlaubnisBeschädigung von Erschließungsanlagen in Neubaugebieten.Zeitschriftenaufsatz053792