Hoeft, Martin1996-08-062020-01-042022-11-252020-01-042022-11-251995https://orlis.difu.de/handle/difu/103028Da sich ein Störer außerhalb seines Rechtskreises befindet, erhält er grundsätzlich keine Entschädigung. Die Arbeit geht der Frage nach, ob und wenn ja welche an den Störer gerichteten rechtmäßigen polizei- und ordnungsrechtlichen Maßnahmen sich als entschädigungspflichtig erweisen. Dabei untersucht der Autor ausführlich in diesem Zusammenhang die Bedeutung des Eigentumsschutzes und der Enteignung nach Art. 14 GG sowie den Eingriff in die Handlungsfreiheit nach Art. 2 Abs. 1 GG. Dabei spielt der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit des politischen Handelns zur Gefahrenabwehr eine Rolle. rebo/difuDie Entschädigungsansprüche des Störers im allgemeinen Polizei- und Ordnungsrecht.MonographieS96160042OrdnungsrechtGefahrenabwehrEigentumGrundrechtVerfassungsrechtVerwaltungsrechtPolizeiPolizeirechtStörerEntschädigungsanspruchVerhältnismäßigkeit