1980-01-302020-05-202022-11-252020-05-202022-11-251977https://orlis.difu.de/handle/difu/426893Urteil des OVG Münster v. 18.5.1976 (VIIA 906/75) über die Unzulässigkeit der Überbürdung von 90 % der Parkplatzerstellungskosten auf Bauherrn bei Heranziehungsbescheiden auf der Grundlage des § 64 VII NRWBauO. Eine Überbürdung von 90 % der Herstellungs- und Grundstückskosten bei der Ablösung von Stellplätzen, die aufgrund genannter Vorschrift vom Bauherrn zu errichten wären, auf den Bauherrn, ist unzulässig. Insbesondere weil der Bauherr bei der u.a. mit seinem Ablösungsbeitrag errichteten öffentlichen Parkierungsanlage kein Verfügungs- oder individuelles Nutzungsrecht erhält.ParkplatzKostenBauordnungRechtUnzulässigkeit der Überbürdung von 90 % der Parkplatzerstellungskosten auf Bauherrn. NRWBauO § 906/75.Zeitschriftenaufsatz000447