Hoffmann, Volker2012-06-222020-01-042022-11-252020-01-042022-11-2520120173-363Xhttps://orlis.difu.de/handle/difu/174836Eigentlich hätte die EU-Abfallrahmenrichtlinie (Richtlinie 2008/98/EG) bereits bis zum 12. Dezember 2010 in deutsches Recht umgesetzt sein müssen. Doch Deutschland ließ sich Zeit, was insbesondere an dem Streit um die Vorherrschaft bei der Entsorgungszuständigkeit zwischen öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern und privatwirtschaftlicher Abfallentsorgungsbranche lag. Am 29. Februar dieses Jahres wurde das neue deutsche Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) nach einem Kompromiss im Vermittlungsausschuss verkündet und ist zum 1. Juni 2012 in Kraft getreten. Doch der Streit um gewerbliche Sammlungen einerseits und kommunale Daseinsvorsorge andererseits geht damit nur in eine neue Runde. Der Artikel gibt einen Überblick hierzu sowie zu den übrigen Neuerungen des KrWG.Es ist vollbracht: Das neue Abfallrecht tritt in Kraft.ZeitschriftenaufsatzDM12061816EntsorgungSiedlungsabfallHausmüllAbfallrechtRecyclingAbfallwirtschaftGewerbeDaseinsvorsorgeÖffentliches UnternehmenGemeindeunternehmenKreislaufwirtschaftsgesetzEU-AbfallrahmenrichtlinieUmsetzungGesetzesänderungEntsorgungsträgerKommunale Entsorgung