2010-06-082020-04-272022-11-292020-04-272022-11-2920090342-5258https://orlis.difu.de/handle/difu/271011Heinz Cornel von der Alice Salomon Hochschule Berlin stellt im Kontext der langjährigen kriminalpolitischen Fachdebatte den Freiheitsentzug bei straffällig gewordenen Jugendlichen erneut auf den Prüfstand. Er ergänzt seine wissenschaftlich fundierte Argumentation mit neuen Vorschlägen und formuliert konkrete Rahmenbedingungen, die mit einer Öffnung des Jugendstrafvollzugs einhergehen sollten. Im Falle der Abschaffung des geschlossenen Jugendstrafvollzugs käme der Kinder- und Jugendhilfe zwar grundsätzlich nicht mehr Verantwortung als bisher zu, sie müsste jedoch auf mögliche erzieherische und Beratungsbedürfnisse delinquenter Jugendlicher verstärkt reagieren und ggf. auch neue Strategien entwickeln. Um die Diskussion zu vertiefen, nehmen eine Vertreterin der Justiz, die Richterin in Jugendstrafsachen Kirsten Heisig aus Berlin, und ein Vertreter der Jugendhilfe, der Leiter des Kreisjugendamts Böblingen Wolfgang Trede, aus ihrer Sicht Stellung. Ein Blick "über den Tellerrand" zeigt: Offener Strafvollzug wird in Ländern wie Skandinavien oder der Schweiz praktiziert und auch in Baden-Württemberg mit dem Modell "Projekt Chance", das Wolfgang Stelly und Jürgen Thomas vom Institut für Kriminologie der Universität Tübingen vorstellen.Geschlossener Jugendstrafvollzug und Jugendhilfe. Schwerpunktthema.ZeitschriftenaufsatzDR17060GesetzgebungStrafrechtJugendlicherJugendkriminalitätJugendstrafvollzugGeschlossene UnterbringungFreiheitsentziehungIndikationSozialpädagogikPraxisbeispiel