Lang, Matthias K.1998-09-292020-01-042022-11-252020-01-042022-11-251997https://orlis.difu.de/handle/difu/104734Bisher war das Zuverlässigkeitskonzept des § 35 Gewerbeordnung (GewO) im wesentlichen auf natürliche Personen beschränkt. Entstanden ist die Diskussion über die Zuverlässigkeitsanwendungskriterien auf Personen- und Kapitalgesellschaften mit dem Auftreten von Störfallserien bei der Hoechst AG 1993. Heute steht hinter einem Atomkraftwerk, einer chemischen Fabrik oder einer Mülldeponie nicht eine natürliche Person, sondern eine AG, GmbH oder KG. Nach einer eingehenden Analyse des Wortlauts des § 35 GewO, der Geschichte, Systematik und des Zwecks der einschlägigen Zuverlässigkeitsregelungen zeigt der Autor, daß es eine eigene Zuverlässigkeit, bezogen auf die Personen- und Kapitalgesellschaften, gibt. Eine KG kann selbst Gewerbetreibender und Genehmigungsinhaber sein und insofern ein Objekt, welches der Prüfung unterliegt. Personengesellschaften können selbst zuverlässig oder unzuverlässig sein. Voraussetzung für die Zuverlässigkeitszurechnung ist der tatsächliche Einfluß auf die Führung eines Gewerbebetriebs. kirs/difuDie Zuverlässigkeit von Personen- und Kapitalgesellschaften im Umweltrecht. Dargestellt unter besonderer Berücksichtigung der Entstehungsgeschichte und des Regelungsgehalts von § 35 der Gewerbeordnung.MonographieS98080031GewerbeordnungPersonengesellschaftKapitalgesellschaftWirtschaftsrechtUmweltschutzrechtAbfallrechtAtomrechtImmissionsschutzrechtStrafrechtVerfassungsrechtPlanungsrechtRaumplanungRechtsgeschichteGewerbeEntsorgungUmweltschutzZuverlässigkeit