2005-02-042020-01-042022-11-252020-01-042022-11-2520040942-5454https://orlis.difu.de/handle/difu/129108Lässt der Wortlaut einer Vereinbarung in einem öffentlich-rechtlichen Vertrag mehrere Auslegungsmöglichkeiten zu, ist im Wege der gesetzeskonformen Auslegung zur Vermeidung der Nichtigkeit des Vertrags diejenige Auslegungsmöglichkeit zu wählen, die nicht zur Nichtigkeit der vertraglichen Regelung führt. Dies hat das Oberverwaltungsgericht für das Land Brandenburg (OVG) in dem Beschluss vom 23.10.2003 (2 B 265/03 - Landes- und Kommunalverwaltung (LKV) 2004 Heft 7 S.330) festgestellt. Das OVG bestätigte in einem Verfahren vorläufigen Rechtsschutzes die Entscheidung des Verwaltungsgerichts. Dieses hatte festgestellt, dass bei summarischer Prüfung der zwischen den Parteien geschlossene Vertrag der angefochtenen Erhebung des Straßenausbaubeitrags nicht entgegensteht. difuAuslegung von öffentlich-rechtlichen Verträgen.ZeitschriftenaufsatzDC4776EntsorgungErschließungsanlageGemeindestraßeEntwässerungsanlageGemeindeVereinbarungAuslegungErschließungsbeitragAnliegerbeitragÖffentlich-rechtlicher VertragPlanauslegung