Maerklin, Rainer1981-12-032020-05-202022-11-262020-05-202022-11-261965https://orlis.difu.de/handle/difu/481913Der Grundsatz der Formfreiheit des Verwaltungsaktes (VA), der von der herrschenden Lehre vertreten wird, ist heute angesichts zahlreicher Ausnahmevorschriften eher die Ausnahme als die Regel. Auf der Grundlage dieser Erkenntnis überdenkt der Verfasser den Grundsatz der Formfreiheit der Verwaltungsakte und seine Gültigkeit neu. Er hält die Gründe der herrschenden Lehre für sein Bestehen nicht für überzeugend. Nach der heutigen Verfassungs- und Verwaltungsrechtslage sei die Verwaltung vielmehr verpflichtet, den VA normalerweise schriftlich zu erlassen. Die Schriftform entspreche am ehesten der inhaltlichen Bestimmtheit und der Verhältnismäßigkeit als Konkretisierungen der Rechtssicherheit und gewähre am ehesten einen effektiven Rechtsschutz (Art. 19 IV GG). Neben den Ausnahmen von dieser Schriftform befaßt sich der Autor mit den Folgen von Formverstößen. chb/difuVerwaltungsaktFormfreiheitFormvorschriftSchriftformUrkundeZeichenSchweigenFormverstoßVerfassungsrechtVerwaltungsrechtDie Grenzen der Formfreiheit des Verwaltungsaktes.Monographie063330