Baumgart, MaxMansius, Felix2021-03-112021-03-112022-11-262021-03-112022-11-2620210173-1564https://orlis.difu.de/handle/difu/580494Während das BVerfG den "Berliner Mietendeekel" auf seine Verfassungsmäßigkeit überprüft, werden auf dem Berliner Wohnungsmarkt immer häufiger sowohl ein entsprechend gedeckelter als auch ein höherer Mietzins für den Fall der Verfassungswidrigkeit des Mieten WoG Bin vereinbart (sog. "Schattenmieten " oder" Eventualmietzinsvereinbarungen "). Der Beitrag untersucht die zivilrechtlichen Folgen dieser Vereinbarungen für den Fall der Verfassungswidrigkeit des Gesetzes. Die Autoren argumentieren insbesondere, dass es sich bei den Vereinbarungen um unzulässige und damit unwirksame Mieterhöhungen i. S. d. § 557 Abs. 4 BGB handelt.Schattenmieten und der Berliner Mietendeckel.Zeitschriftenaufsatz2390816-6200468-9MietpreisbindungLandesgesetzVerfassungsmäßigkeitVerfassungswidrigkeitFolgewirkungMieterhöhungZivilrechtMietrechtSchattenmieteMietendeckel