1987-06-092020-05-202022-11-262020-05-202022-11-261986https://orlis.difu.de/handle/difu/532936Einzelne Probleme des Baurechts wurden in dem Ausschuss für Raumordnung, Bauwesen und Städtebau beschlossen. Dazu gehört die Änderung im künftigen Baugesetzbuch, dass die bisher bestehende Verpflichtung, Erschließungsbeiträge für den Bau von Kinderspielplätzen, wegfällt. Der Abbau der Mischfinanzierung der Städtebauförderung muss sicherstellen, dass Städte und Gemeinden auch weiterhin auf einem finanziellen Niveau unterstützt werden, das deren Aufgabenerfüllung sicherstellt. Es soll die Rechtssicherheit bezüglich der Gültigkeit von Flächennuetzungsplänen erhöht werden. Die mittelständische Wirtschaftsstruktur soll im Interesse einer verbrauchernahen und verbraucherfreundlichen Versorgung der Bevölkerung besonders im BBauG berücksichtigt werden. Dies betrifft vor allem den speziellen Genehmigungstatbestand für betriebliche Investitionen. Es wurde der Rechtsanspruch auf Auskunftserteilung unterstützt. Es wurde der öffentliche Personennahverkehr in den Katalog über Bauleitpläne als Neuerung eingefügt. (hg)ErschließungsbeitragKinderspielplatzStädtebauförderungFlächennutzungsplanRechtsunsicherheitInvestitionPersonennahverkehrGesetzesneuregelungBaugesetzbuchBeratungRechtBundesbaugesetzDas Baugesetzbuch in den Ausschüssen.Zeitschriftenaufsatz120069