2002-02-222020-01-032022-11-252020-01-032022-11-2520010173-363Xhttps://orlis.difu.de/handle/difu/46454Mit Wirkung vom 25.8.2001 ist die EG-Lösemittel-Richtlinie in deutsches Recht umgesetzt. Ziel ist es, den Ausstoß von flüchtigen organischen Verbindungen (VOC) bei ihrer Anwendung um 250000 Tonnen im Jahr zu senken. Im Vergleich zur EG-Richtlinie sieht die deutsche Verordnung z.T. weiter gehende Anforderungen vor. Bei einigen Anlagenarten wurden die Schwellenwerte gegenüber der Richtlinie herabgesetzt, so dass auch kleinere Anlagen emissionsbegrenzende Anforderungen einhalten müssen. Das ist eine Chance für hocheffiziente Abluftreinigungsanlagen. difuFlüchtige sicher abfangen. Zur Wahl von Abgasreinigungsanlagen.ZeitschriftenaufsatzDC2306UmweltschutzAnlagentechnikVerordnungEmissionAbluftEmissionskontrolleSchadstoffLösemittelAbluftreinigungAbgasreinigungEmissionsgrenzwertEG-Richtlinie