Schnurr, Oliver2007-03-052020-01-042022-11-262020-01-042022-11-2620063-8334-4783-4https://orlis.difu.de/handle/difu/137228Graffiti - der Begriff steht für das ambivalente Verhältnis von Bewunderung und Ärgernis, Kunst und Anarchie und nicht zuletzt dem schmalen Grat zwischen reiner Belästigung und Strafbarkeit. In dieser Diskrepanz befinden sich insbesondere die Strafgerichte bzw. der strafrechtliche Gesetzgeber, die sich in diesem bereits jetzt als unsicher zu bezeichnenden Terrain zwischen dem Rechtsgüterschutz auf der einen und dem Prinzip der Strafgesetzlichkeit auf der anderen Seite. Die Untersuchung der Gesetzesentwürfe zur Lösung des Graffitiproblems will klären, ob die von den großen Parteien in den Begründungen zum Gesetzesentwurf propagierten Bedürfnisse, das illegale Graffitisprühen vollumfänglich strafrechtlich zu erfassen und vermeintliche Unklarheiten zu beseitigen, aus verfassungsrechtlicher, kriminologischer und kriminalpolitischer Sicht eine Erweiterung des Wortlauts der §§ 303, 304 Strafgesetzbuch rechtfertigen. Methodisch wird in einem ersten Schritt die bisherige Rechtslage hinsichtlich der bereits existierenden Auslegungsversuche dargestellt und nicht nur auf ihre Richtigkeit, sondern auch daraufhin untersucht, ob und inwieweit das Graffitisprayen nach der bis zum 1. 9.2005 geltenden Rechtslage strafbar ist. In einem zweiten Schritt werden dann die bisher eingebrachten Entwürfe und insbesondere der zum geltenden Wortlaut führende Entwurf analysiert, um die Tragfähigkeit der in den Gesetzesentwürfen vorgegebenen Argumente zu überprüfen. In einem letzten Schritt wird darauf hin eine Gesamtbewertung des bis dahin gefundenen Ergebnisses vorgenommen und ein Ausblick auf die zukünftige (Rechts-)Lage gegeben. goj/difuGraffiti als Sachbeschädigung. Strafbarkeit, Strafwürdigkeit und Strafbedürftigkeit eines gesellschaftlichen Phänomens.MonographieDG4101GesetzgebungVerfassungsrechtStrafrechtVerhaltensweiseBeschädigungSchadenersatzEigentumsrechtGraffitiSachbeschädigungStrafbarkeitRechtssicherheit