Busche, -1980-01-302020-05-202022-11-252020-05-202022-11-251978https://orlis.difu.de/handle/difu/433147Die Stadt Kalkar hat für ein Gebiet nördlich der Bundesstraße B 57 einen Bebauungsplan aufgestellt, der diesen Bereich als allgemeines Wohngebiet ausweist. Außer der B 57 verläuft südlich des Plangebietes die Bahnlinie Kalkar-Kleve. Die vorliegende Untersuchung befaßt sich mit der Ermittlung und Beurteilung der vom Straßenverkehr auf der B 57 und vom Schienenverkehr im Plangebiet verursachten Geräuschimmissionen. Zur Ermittlung der Geräuschimmissionen wurden an drei Tagen entsprechende Messungen innerhalb des Plangebietes durchgeführt. Die Auswertung der Meßergebnisse erbrachte im Vergleich mit geltenden Normen und Richtlinien einen zulässigen Dauerschallpegel während der Tageszeit, eine Überschreitung des Pegels um 6 dB (A) während der Nacht. Es wird deshalb vorgeschlagen, die der Bundesstraße bzw. Bahnlinie zugewandten Seiten der geplanten Wohn- und Schlafräume mit Fenstern der Schallschutzklasse 1 zu versehen.ms/difuGeräuschimmissionLärmschutzUmweltschutzGutachterliche Stellungnahme zu den Geräuschimmissionen im Bereich des Bebauungsplangebietes Nr. 008/2 der Stadt Kalkar.Graue Literatur007460